Wir sprechen in Ruhe darüber, wer im Ernstfall für Sie entscheiden soll und was Ihnen bei Behandlung und Pflege wichtig ist.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Was passiert, wenn Ihr Partner nach einer Operation nicht mehr entscheiden kann?Warum eine Ehe allein nicht reicht und wie Sie mit zwei Dokumenten verhindern, dass ein Fremder über Ihr Leben bestimmt. Kurzantwort: Kann Ihr Partner nach einer Operation nicht mehr selbst entscheiden, dürfen Sie als Ehepartner nur in Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate für ihn handeln. Für Konto, Verträge, Behörden und alles Weitere bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, und das kann auch ein Fremder sein. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung verhindern genau das. Das Wichtigste auf einen Blick
Eine Operation ist geplant, alles scheint Routine. Dann wacht Ihr Partner nicht so auf wie erwartet, und plötzlich stellt Ihnen das Krankenhaus Fragen, die Sie nie beantworten wollten. In diesem Moment zeigt sich, ob Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vorliegen. Ich erzähle Ihnen zwei Fälle, die mich bis heute beschäftigen, und zeige Ihnen, wie Sie es besser machen. Inhalt
Was passiert, wenn Ihr Partner nach einer Operation nicht mehr entscheiden kann?Ohne passende Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, der für Ihren Partner entscheidet. Das muss nicht der Ehepartner sein. Genau das hat ein Ehepaar aus meinem Kundenkreis erlebt. Der Mann wurde operiert und konnte danach seinen Willen nicht mehr äußern. Seine Frau war ruhig, denn sie hatte eine Patientenvollmacht in der Schublade. Sie ging fest davon aus, damit in seinem Sinne handeln zu können. Das war ein Trugschluss. Die Vollmacht reichte für die Fragen, die nun anstanden, nicht aus. Das Gericht setzte einen fremden Betreuer ein. Dieser Betreuer entschied von da an über die Ausgaben des Ehepaars, auch über solche, die schon angefallen waren. Die Frau musste fragen, bevor sie über das gemeinsame Leben entscheiden durfte. Stellen Sie sich vor, wie sich das anfühlt, wenn Ihr Partner gerade im Krankenhaus liegt. Solche Fälle sehe ich nicht jeden Tag. Aber jeder einzelne zeigt mir: Eine Vollmacht in der Schublade ist noch keine Vorsorge. Sie muss das abdecken, was im Ernstfall gebraucht wird. Neun Jahre Papierkrieg: ein Fall aus dem FernsehenWie lange so ein Zustand dauern kann, zeigt ein Fall, über den die ARD-Sendung Brisant vor einigen Jahren berichtet hat. Ich erzähle ihn ohne Namen, weil es um das Muster geht und nicht um die Familie. Ein Mann, damals 54 Jahre alt, wird bei der Arbeit von einem Lkw erfasst. Er überlebt schwer verletzt und liegt seitdem im Wachkoma. Seine Frau besucht ihn im Pflegeheim, streichelt seine Hand und weiß nicht, wie viel davon bei ihm ankommt. Die Familie hatte vorgesorgt, so dachte sie zumindest. Es gab eine Unfallversicherung, die eine hohe Summe auf sein Konto überwies. Dazu kam eine monatliche Unfallrente. Was fehlte, war eine Vorsorgevollmacht. Die Folge: Die Ehefrau durfte über das Geld ihres Mannes nicht verfügen. Das Gericht setzte zunächst einen Berufsbetreuer ein, der dafür in neun Monaten 1.067 Euro bekam. Später durfte die Frau ihren Mann selbst betreuen. Trotzdem musste sie für jede geplante Ausgabe einen Antrag beim Gericht stellen. Das ging neun Jahre so. Ein Beispiel hat mich besonders berührt. Der Vater hatte seiner Tochter vor dem Unfall versprochen, ihr den Führerschein zu bezahlen. Das Gericht lehnte die Ausgabe ab, obwohl die Familie sicher war, dass es sein Wille war. Eine Sprecherin des Kammergerichts Berlin brachte es im Beitrag auf den Punkt: Ehepartner sind rechtlich zwei eigenständige Menschen. Nur weil man verheiratet ist, darf man den anderen nicht automatisch vertreten. Die Ehefrau hat daraus ihre Konsequenz gezogen. Sie hat für sich selbst eine Vorsorgevollmacht erstellt und ihre Kinder eingesetzt. Die sollen im Ernstfall nicht denselben Ärger haben wie sie. Der Bericht ist schon einige Jahre alt, und das Betreuungsrecht wurde 2023 reformiert. Das Grundproblem besteht aber bis heute: Ohne Vollmacht darf auch der Ehepartner nicht einfach über Geld, Konten und Verträge des anderen entscheiden. Darf ich als Ehepartner nicht automatisch entscheiden?Nur sehr eingeschränkt. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Ehegatten-Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB. Es erlaubt Ihnen, in Gesundheitsfragen für Ihren Ehepartner zu entscheiden, wenn er bewusstlos oder schwer erkrankt ist. Das klingt zunächst beruhigend. Viele meiner Kunden haben davon gehört und fragen mich, ob sich das Thema damit erledigt hat. Meine ehrliche Antwort: Nein. Das Notvertretungsrecht hat enge Grenzen:
Wer nach einer Operation länger als sechs Monate nicht entscheiden kann, braucht danach trotzdem einen Betreuer. Und wer ohne Trauschein zusammenlebt, hat dieses Recht von Anfang an nicht. Eine Vorsorgevollmacht schließt diese Lücken. Sie gilt für alle Lebensbereiche, die Sie darin festlegen, und so lange, wie Sie es bestimmen. Das macht einen riesen Unterschied. Wie viele Menschen sind ohne Vorsorge?Mehr, als Sie vermutlich denken. Die Zahlen zeigen, dass Vorsorge zwar zunimmt, aber oft fehlt oder im Ernstfall nicht greift. Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer waren Ende 2025 rund 6,8 Millionen Vorsorgeverfügungen registriert. Allein 2025 kamen 391.842 neue Eintragungen hinzu. Das zeigt: Immer mehr Menschen kümmern sich darum. Gleichzeitig haben die Betreuungsgerichte 2025 in 162.673 Fällen beim Register nachgefragt, ob eine Vollmacht vorliegt. Das sind rund 445 Anfragen an jedem Tag des Jahres. Hinter jeder Anfrage steht ein Mensch, für den gerade jemand entscheiden muss. Eine Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf hat 998 Patienten auf Intensivstationen befragt. Nur 51 Prozent hatten eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung. Von denen ohne Vorsorge hatten sich 39 Prozent noch nie mit dem Thema beschäftigt. Noch bedenklicher: 40 Prozent der Vorsorgevollmachten und 44 Prozent der Patientenverfügungen waren unvollständig oder schwer auszulegen. Und nur 23 Prozent der Dokumente lagen im Krankenhaus überhaupt vor. Diese Zahlen decken sich mit meiner Erfahrung. Viele Kunden haben irgendein Dokument. Aber kaum jemand weiß, ob es im Ernstfall wirklich trägt und wo es dann liegt. Was regelt die Vorsorgevollmacht, was die Patientenverfügung?Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie handelt. Die Patientenverfügung bestimmt, welche medizinische Behandlung Sie wollen oder ablehnen. Sie brauchen beide, weil sie unterschiedliche Fragen beantworten. Mit der Vorsorgevollmacht setzen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens ein. Diese Person darf dann zum Beispiel mit Ärzten sprechen, Rechnungen bezahlen, Verträge kündigen und Anträge bei Behörden stellen. Ein Gericht muss keinen Betreuer bestellen, solange eine wirksame Vollmacht vorliegt. Die Patientenverfügung richtet sich an Ärzte und an Ihren Bevollmächtigten. Darin legen Sie fest, wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten. Zum Beispiel bei Wachkoma, bei einer unheilbaren Erkrankung im Endstadium oder nach einer schweren Hirnschädigung. Ihr Bevollmächtigter sorgt dann dafür, dass Ihr Wille umgesetzt wird. Er muss nicht raten, was Sie wohl gewollt hätten. Das nimmt Ihren Angehörigen eine enorme Last ab. Die Betreuungsverfügung ist die dritte Möglichkeit. Darin schlagen Sie vor, wer Ihr Betreuer werden soll, falls doch ein Gericht entscheiden muss. Sie ersetzt die Vollmacht aber nicht, denn das Gericht bleibt eingebunden. Warum reichen Vordrucke und alte Dokumente oft nicht aus?Weil die Formulierungen oft zu allgemein sind und die Dokumente nicht mit dem Leben mitwachsen. Ein unklares Dokument hilft im Notfall wenig. Viele Menschen nutzen Vordrucke mit Ankreuzfeldern. Das ist besser als nichts. Aber für Ärzte bleibt im Ernstfall oft unklar, was genau gemeint ist. Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden, dass der Satz „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ allein nicht ausreicht. Eine Patientenverfügung muss konkrete Behandlungssituationen und konkrete Maßnahmen nennen. Sonst ist sie nicht bindend. Das zweite Problem: Viele Dokumente werden einmal erstellt und dann vergessen. Doch das Leben ändert sich. Der Bevollmächtigte stirbt, erkrankt schwer, oder eine Beziehung geht auseinander. Auch Gesetze ändern sich, wie die Reform des Betreuungsrechts 2023 zeigt. Ein Dokument von vor zwanzig Jahren passt dann womöglich nicht mehr zu Ihrer heutigen Situation. Das dritte Problem ist ganz praktisch. Im Notfall weiß niemand, wo die Unterlagen liegen. Die Studie aus Hamburg zeigt es: Nur knapp ein Viertel der Dokumente lag im Krankenhaus vor. Wie sorge ich mit meinen Kunden vor?Ich lasse Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung individuell erstellen, sorge dafür, dass sie im Notfall sofort greifbar sind, und prüfe sie regelmäßig. Das ist meine Empfehlung als Versicherungsmakler mit 30 Jahren Erfahrung. Ich bin selbst 64 Jahre alt. Das Thema betrifft mich also genauso wie viele meiner Kunden. Vielleicht kann ich mich deshalb so gut hineinversetzen. Die Dokumente erstellt bei mir ein Rechtsanwalt, der seit vielen Jahren auf Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung spezialisiert ist. Er formuliert sie individuell und bestätigt sie mit Unterschrift und Siegel. So haben Ärzte, Banken und Behörden ein klares Dokument in der Hand. Die Vorsorgevollmacht wird im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt. So erfährt jedes Betreuungsgericht sofort, dass es eine Vollmacht gibt und wer bevollmächtigt ist. Zusätzlich liegen alle Dokumente in einem geschützten Online-Bereich. Dazu gehört ein persönlicher Notfallplan mit konkreten Anweisungen und allen wichtigen Verträgen. Ihr Bevollmächtigter kann rund um die Uhr darauf zugreifen, und zwar nur mit den Rechten, die Sie festlegen. Und jedes Jahr prüfen wir gemeinsam, ob noch alles passt. Hat sich die Familie verändert? Gibt es neue Gesetze? Lebt die bevollmächtigte Person noch, und ist sie gesund? So bleibt Ihre Vorsorge aktuell. Ich nenne das: Vorsorge, die mitwächst. Diese Leistungen gehören bei mir zur persönlichen Notfallplanung in meinem Premium-Servicepaket. Ich mache es persönlich, als Ihr fester Ansprechpartner. Und wenn ein Fall schwieriger wird, greife ich auf ein Team von Spezialisten bei meinen Partnern zurück. In sechs Schritten zu Ihrer Vorsorge
Häufige FragenDarf mein Ehepartner nach einer Operation automatisch für mich entscheiden?Nur eingeschränkt. Seit 2023 darf der Ehepartner nach § 1358 BGB in Gesundheitsfragen für Sie entscheiden, wenn Sie bewusstlos oder schwer erkrankt sind. Dieses Notvertretungsrecht endet spätestens nach sechs Monaten. Für Bankgeschäfte, Verträge und Behörden gilt es nicht. Dafür brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht. Was passiert ohne Vorsorgevollmacht, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?Dann bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer für Sie. Das kann ein Angehöriger sein, aber auch ein Berufsbetreuer, den Sie nicht kennen. Der Betreuer steht unter der Aufsicht des Gerichts. Größere Ausgaben und viele Entscheidungen muss er genehmigen lassen und darüber Rechenschaft ablegen. Brauche ich eine Patientenverfügung, wenn ich schon eine Vorsorgevollmacht habe?Ja, beide ergänzen sich. Die Vorsorgevollmacht legt fest, wer für Sie handelt. Die Patientenverfügung legt fest, welche Behandlung Sie in bestimmten Situationen wollen oder ablehnen. Ohne Patientenverfügung muss Ihr Bevollmächtigter Ihren Willen mühsam erschließen. Mit ihr kann er sich auf Ihre schriftlichen Wünsche berufen. Reicht ein Vordruck aus dem Internet für die Patientenverfügung?Ein Vordruck ist besser als nichts, bleibt aber oft zu allgemein. Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden, dass die Formulierung „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ allein nicht genügt. Auch das Bundesjustizministerium betont, dass eine Patientenverfügung möglichst konkret beschreiben muss, in welchen Situationen sie gelten soll. Eine wirksame Patientenverfügung nennt konkrete Situationen und konkrete Behandlungen. Lassen Sie sich deshalb beim Formulieren fachkundig unterstützen. Wie oft sollte ich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung überprüfen?Am besten einmal im Jahr und immer nach großen Veränderungen. Typische Anlässe sind der Tod oder eine schwere Erkrankung der bevollmächtigten Person, eine Trennung, Gesetzesänderungen oder eine neue Vermögenssituation. Eine regelmäßige Prüfung stellt sicher, dass Ihre Dokumente im Ernstfall noch zu Ihrem Leben passen. Fazit: Ihre Vorsorge ist ein Geschenk an Ihre FamilieKehren wir zur Ausgangsfrage zurück: Was passiert, wenn Ihr Partner nach einer Operation nicht mehr entscheiden kann? Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet am Ende ein Gericht, wer für ihn handeln darf. Das kann ein Fremder sein. Die beiden Fälle in diesem Artikel hatten eines gemeinsam. Die Familien dachten, sie seien abgesichert. Sie hatten eine Unfallversicherung, eine Patientenvollmacht, einen Trauschein. Und trotzdem standen sie im Ernstfall allein da. Das ist meiner Meinung nach noch schlimmer, als gar keine Vollmacht zu haben. Denn man wiegt sich in Sicherheit und wird im Notfall eiskalt überrascht. Sie können das verhindern. Heute, in Ruhe, solange Sie selbst entscheiden können. Mit einer klaren Vorsorgevollmacht, einer konkreten Patientenverfügung und einem Notfallplan, den Ihre Familie sofort findet. Schieben Sie das Thema nicht länger vor sich her. Ihre Familie wird es Ihnen danken. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie gut Sie und Ihr Partner vorgesorgt haben. Buchen Sie hier Ihren persönlichen Termin: https://calendly.com/pls-pls Wer vorsorgt, entscheidet selbst. Wer nicht vorsorgt, lässt andere entscheiden. Peter Lukasiewicz ist Versicherungs- und Servicemakler mit eigenem Unternehmen PLS-finanz in Warder bei Nortorf. Der BWV-Versicherungsfachmann und Diplom-Volkswirt arbeitet seit über 30 Jahren in der Versicherungsbranche und begleitet seine Kunden langfristig, vom Versicherungsschutz bis zur persönlichen Notfallplanung. Mit 64 Jahren gehört er selbst zu den Menschen, die dieses Thema betrifft, und weiß, wie schnell sich ein Leben ändern kann. |
Persönlicher Kontakt:
Peter Lukasiewicz Telefon: 04329-913714 |
Wir sprechen in Ruhe darüber, wer im Ernstfall für Sie entscheiden soll und was Ihnen bei Behandlung und Pflege wichtig ist.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt erstellt Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung individuell. Die Vollmacht wird im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt.
Ihr Notfallplan liegt rund um die Uhr online für Ihre Vertrauensperson bereit. Einmal im Jahr prüfen wir gemeinsam, ob noch alles passt.
Mit meiner persönlichen Notfallplanung erhalten Sie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Notfallplan aus einer Hand, erstellt von einem spezialisierten Rechtsanwalt. Ihre Vertrauensperson kann jederzeit online darauf zugreifen, und wir prüfen alles einmal im Jahr. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, wie gut Sie und Ihr Partner heute vorgesorgt haben.
Mein Name ist Peter Lukasiewicz. Seit über 30 Jahren arbeite ich in der Versicherungsbranche, seit 20 Jahren mit meinem eigenen Unternehmen PLS-finanz in Warder bei Nortorf. Als BWV-Versicherungsfachmann und Diplom-Volkswirt kümmere ich mich um den Versicherungsschutz meiner Privat- und Gewerbekunden.
Mein Anspruch geht weiter: Sie und Ihre Familie sollen auch im Ernstfall gut aufgestellt sein. Deshalb gehören Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und ein persönlicher Notfallplan bei mir zur Betreuung dazu. Ich bin selbst 64 Jahre alt und weiß, wie schnell sich ein Leben ändern kann.
Ich arbeite ohne Mitarbeiter und mache es persönlich. Sie haben immer denselben Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt.
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