Brand- und Sturmschäden, Wassereinbrüche, Vandalismus: Vor den finanziellen Folgen solcher und anderer Ereignisse schützt die gewerbliche Inhalts- und Gebäudeversicherung. Sie erstattet die Wiederbeschaffungskosten von Maschinen, Büroeinrichtung, Fahrzeugen und gleicht Ausgaben für beschädigte Gebäude aus. Worauf es im Schadensfall entscheidend ankommt, ist die vereinbarte Versicherungssumme. Wenn sie nicht hoch genug ist, droht Unterversicherung. Das ist immer dann der Fall, wenn der tatsächliche Wert des Betriebseigentums die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. Wurden im Vertrag beispielsweise 500.000 Euro festgelegt, der Neuwert von Maschinen und Co. beträgt inzwischen aber 1 Million Euro, so erhalten Sie nur 50 Prozent der anfallenden Kosten erstattet. Und zwar auch dann, wenn der Schaden nur 50.000 Euro beträgt (in diesem Fall läge die Erstattung bei 25.000 Euro).
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